Das Hessische Schwimmbad Investitionsprogramm SWIM

Sanierungsstau in Bädern

SWIM - Hessisches Schwimmbad Investitionspaket
SWIM - Hessisches Schwimmbad Investitionspaket bis zum Jahr 2023!

Das Bädersterben wird bundesweit zu einem immer größeren Problem. Das Schwimmen im Rahmen des Sportunterrichtes in der Grundschule muss immer häufiger ausfallen, da in der Region keine Schwimmbäder zur Verfügung stehen oder die Anreise derart lang und beschwerlich ist, dass es sich nicht lohnt. Ist ein Bad in der Nähe so ist aufgrund der hohen Auslastung zudem nicht immer gewährleistet, dass die Schulen dies auch nutzen können.

 

Schwimmausbildung und Nachwuchs fördern

Damit der Nachwuchs sicher schwimmen lernen kann, müssen Eltern teilweise mehrere Monate Wartezeit in Kauf nehmen, um einen der begehrten Plätze in den Schwimmkursen zu ergattern. Nicht selten liegt die Ursache in der Schließung der kleinen und mittelgroßen Schwimmbädern an der fehlenden Wirtschaftlichkeit und einem enormen Modernisierungs- und Sanierungsstau.

Die Hessische Landesregierung hat sich mit der Problematik auseinandergesetzt und zum 01.01.2018 ein Schwimmbadinvestitionsprogramm (SWIM) ins Leben gerufen, um die Landkreise, Städte und Kommunen aktiv zu unterstützen und dem Bädersterben in Hessen Einhalt zu gebieten.

SWIM - Förderungen im Schwimmbad
SWIM – Förderungen der Schwimmbäder zum Erhalt und zum Abbau des Sanierungsstaus!

Was beinhaltet das Schwimmbad Investitionspaket SWIM?

Es steht im Landesinteresse, dass jedes Kind und jeder Erwachsene im Land die Rahmenbedingungen erhält, zum Schutz vor Ertrinken und zur Förderung der Gesundheit, sicher schwimmen zu lernen. Das Programm zielt darauf ab zukunftsfähige und wirtschaftlich sinnvolle Schwimmbäder zu fördern. Gewährt werden die Zuwendungen, soweit sie die Voraussetzungen erfüllen, für Neu-, Um-, oder Erweiterungsbaumaßnahmen und Modernisierungs-, Sanierungs-, und Instandsetzungsmaßnahmen.

Im Fokus stehen vor allem Maßnahmen, welche helfen die laufenden Betriebskosten, insbesondere die Energiekosten, zu senken wie beispielsweise die technische Modernisierungsmaßnahme durch eine effizientere Temperatur- und Lüftungsanlage. Über fünf Jahre hinweg, beginnend mit dem 01.01.2018 und endend mit dem 31.12.2023, will die hessische Landesregierung mit einem Budget von jährlich zehn Millionen Euro die hessischen Schwimmbäder bei ihren Vorhaben unterstützen.

Im Einzelnen sieht dies wie folgt aus: Bei der Zuwendung durch das Land Hessen handelt es sich um eine Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 30 Prozent. Dabei muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein. Die genaue Höhe der Kostenbeteiligung werde unter Berücksichtigung der Gesamtfinanzierung, des Finanzbedarfs sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Trägers und der Kommune durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport festgesetzt, heißt es in den Leitlinien. Die Förderung durch das Land Hessen beträgt je Investitionsmaßnahme maximal 1.000.000 Euro. Eine Prüfung im eigenen Bäderbetrieb wird empfohlen! 👍

SWIM - Investitionspaket Schwimmbad
SWIM – Hessisches Investitionspaket für Bäder verlängert bis zum Jahr 2023

Wer ist Antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind hessische Landkreise, Städten und Kommunen sowie deren öffentliche-rechtliche Unternehmen, Zweckverbande und auch gemeinnützige Sport- und Fördervereine. Die Förderrichtlinien lassen sich in ihrem genauen Wortlaut auf der Internetseite des Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport nachlesen. Auch das Formblatt zur Anmeldung steht dort zum Download bereit. Die Landesförderung ist noch bis zum 31.12.2023 in Kraft.


Voraussetzungen für die Landesförderung (SWIM)

Um im Rahmen des SWIM eine Förderung zu erhalten gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Diese bedingen unter anderem eine Betriebsdauer des Bades für die folgenden 25 Jahre. Der Empfänger der Förderungen verpflichtet sich den Betrieb des Bades in diesem Zeitraum zu gewährleisten. Die Maßnahmen an der Anlage dürfen erst nach Bewilligung des Antrages durch das Land beginnen. Des Weiteren muss die Badanlage so gestaltet sein, dass diese von Menschen mit körperlichen Einschränkungen zugänglich und benutzbar sind. Um eine Förderung zu erhalten ist es maßgeblich, dass in den Bädern Schwimmkurse und das Schulschwimmen stattfinden.

Ein vorliegender kommunaler Sportstättenentwicklungsplan wird bei der Prüfung der Fördermöglichkeiten ebenfalls berücksichtigt.

Downloads:
Förderrichtlinie SWIM (PDF / 126 KB)
Formblatt Anmeldung (PDF / 114 KB)
SWIM vereinfachte Berechnung der Kapitalkosten zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (XLS / 14 KB)
Swim vereinfachte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Antrag (DOC / 258 KB)

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Über Maurice Hobert 70 Artikel
Maurice ist Blogger bei BAEDER.TV. Er ist WordPress-Fan, PHP und SEO-Experte mit 15 Jahren Erfahrung. Bei SEO setzt er nicht auf Hörensagen, sondern führt ständig eigene Tests, Recherchen und Case Studys durch, um herauszufinden, wie Google tickt (Nerd-Alarm!). Sein Steckenpferd ist die Keyword-Recherche! Zu der er seine Projekte auch auf GitHub teilt.

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