Öffentlicher Dienst: Der Corona-Kompromiss

Wir sind Systemrelevant

Öffentlicher Dienst - TVöD dbb + Verdi
Öffentlicher Dienst - TVöD dbb + Verdi

„Das Machbare haben wir erreicht“, bilanzierte dbb Verhandlungsführer Ulrich Silberbach am Morgen des 25. Oktober 2020 vor der dbb Bundestarifkommission (BTK). „Genauso wichtig ist, dass wir beim leidigen Thema Arbeitsvorgang standhaft geblieben sind. Vorrausgegangen waren die Sondierungsgespräche mit Bund und Kommunen am 16.06.

Das Machbare erreicht!

Verschlechterungen bei der Eingruppierung haben wir verhindert.“ Für Silberbach ist der vorliegende Kompromiss, „der unter schwierigsten Vorzeichen zustande gekommen ist, ein Beleg für unsere Handlungsfähigkeit. Natürlich hatten wir die Einkommensrunde ursprünglich anders geplant.

Aber gerade unsere Fähigkeit, auf eine völlig neue und unvorhersehbare Situation zu reagieren, hat sich am Ende bezahlt gemacht. Das Ergebnis kann sich in Zeiten der Pandemie für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes absolut sehen lassen.

Und dass wir endlich den Gesundheitsbereich konkurrenzfähiger ausgestaltet haben, ist auch gesamtgesellschaftlich von Bedeutung – gerade in Zeiten der Pandemie, aber nicht nur dann.“

Öffentlicher Dienst - TVöD und TV-V Tarifverhandlung
Öffentlicher Dienst – TVöD und TV-V Tarifverhandlung 2020 – 2021

Öffentlicher Dienst – Tariferhöhung 2020 – 2022 im Detail

Lineare Erhöhung und Laufzeit

  • Ab 1. April 2021: 1,4%, mindestens 50 Euro
  • Ab 1. April 2022: weitere 1,8%
  • Azubis erhalten zu diesen beiden Terminen eine Erhöhung von jeweils 25 Euro.
  • Außerdem wird ab dem Jahr 2022 die Jahressonderzahlung für die kommunalen Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 8 um bis zu 5 Prozentpunkte erhöht.
  • In ihrem ursprünglichen Angebot hatten die Arbeitgeber noch eine Laufzeit von 36 Monaten gefordert. Diese konnte auf 28 Monate (bis Ende Dezember 2022) reduziert werden. Die deutliche Verkürzung um acht Monate stellt eine wichtige Verbesserung dar.

Corona-Sonderzahlung

Alle Beschäftigten erhalten steuer- und sozialversicherungsfrei eine einmalige Corona-Sonderzahlung von 600 Euro (EG 1-8), 400 Euro (EG 9a-12), 300 Euro (EG 13-15) und 225 Euro für Azubis im Bereich der VKA sowie 200 Euro für Azubis im Bereich des Bundes spätestens mit dem Dezember-Entgelt 2020 (Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlung anteilig). Die Zahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.

Azubis

Die Regelungen zur Übernahme werden in der bisherigen Form fortgeführt.

Ergebnis für die Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Einführung einer Pflegezulage

Alle Beschäftigen der P-Tabelle erhalten eine monatliche Pflegezulage, die in zwei Schritten kommen wird. Ab 1. März 2021 beträgt diese 70 Euro. Zum 1. März 2022 erhöht sich die Pflegezulage dann um 50 Euro, so dass die Beschäftigten ab dann eine monatliche Pflegezulage in Höhe von 120 Euro erhalten. Ab dem 1. Januar 2023 ist diese Zulage dynamisch.

Erhöhung der Intensivzulage und der Wechselschichtzulagen

Auch hinsichtlich der Intensivzulage im VKA-Bereich und der Wechselschichtzulagen konnte der dbb deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten erreichen. Die Intensivzulage im VKA-Bereich wird ab dem 1. März 2021 von 46,02 Euro auf 100 Euro angehoben.

Ab dem 1. März 2021 erhalten die Beschäftigten, die ständig Wechselschicht leisten, eine erhöhte Zulage von 155 Euro monatlich und die Beschäftigten, die nicht ständig Wechselschicht leisten, eine erhöhte Zulage von 0,93 Euro pro Stunde.

Außerdem hat der dbb die Forderung der Arbeitgeberseite, die Nachtschicht mit vier anstatt wie bisher mit zwei Stunden Nachtarbeit zu definieren, erfolgreich abgewehrt, so dass es bei der aktuellen Regelung bleibt.

Beibehaltung der Psychiatriezulagen

In ihrem ursprünglichen Angebot hatten die Arbeitgeber noch die Streichung der Psychiatriezulagen gefordert. Das konnten wir erfolgreich abwehren, so dass die Beschäftigten in den Psychiatrien weiterhin ihre berechtigten Zulagen erhalten.

Erhöhung des Samstagszuschlags

Der dbb hat in den intensiven Verhandlungen die längst fällig gewordene Erhöhung des Samstagszuschlags durchsetzen können. Somit erhalten ab dem 1. September 2020 auch die Beschäftigten in den Krankenhäusern bei Arbeiten an Samstagen von 13 bis 21 Uhr einen Zuschlag von 20%.

Zulage für die Beschäftigten in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen Die Beschäftigten der P-Tabelle in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen erhalten ab dem 1. März 2021 eine Zulage in Höhe von monatlich 25 Euro.

Für die Beschäftigten der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg beträgt die Zulage monatlich 35 Euro.

Öffentlicher Dienst - Helden in der Corona Krise
Öffentlicher Dienst – Mitglieder der Komba Gewerkschaft – Helden in der Corona Krise – Soziale Berufe endlich wertschätzen!

Ergebnis für den öffentlichen Gesundheitsdienst

Für die Fachärztinnen und Fachärzte sowie Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst wird es ab dem 1. März 2021 eine monatliche Funktionszulage in Höhe von
300 Euro geben und die Stufe 6 (EG 15) der Entgelttabelle wird ab November 2020 geöffnet.

Dies führt ab März 2021 zu einem Einkommenszuwachs für die Fachärztinnen und Fachärzte sowie Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte, die bereits viele Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind, von insgesamt 640,61 Euro im Monat. Dazu kommt die lineare Entgelterhöhung ab April 2021.

Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 28. Februar 2021 in einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind, erhalten im Mai 2021 eine Sonderprämie (Einmalzahlung). Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten innerhalb dieses Zeitraums für mindestens einen Monat überwiegend zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingesetzt wurden.

Es besteht Anspruch auf eine weitere Einmalzahlung im Mai 2022, wenn die Voraussetzungen im Zeitraum vom 1. März 2021 bis 28. Februar 2022 erfüllt werden. Die Höhe der Prämie beträgt 50 Euro für jeden vollen Monat des Einsatzes in der Corona-Bekämpfung (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig).

 

Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit

Die Ost-West-Angleichung kommt. Zum Januar 2022 wird die Wochenarbeitszeit in den Kommunen VKA-Ost von 40 auf 39,5 Stunden reduziert, ein Jahr später wird nochmals um eine halbe Stunde auf 39 Wochenstunden reduziert. Der KR-Bereich beginnt ein Jahr später mit der Arbeitszeitreduzierung.

Dort wird ab dem 1. Januar 2023 in drei jährlichen Schritten von je einer halben Stunde die Arbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden reduziert. In ihrem ursprünglichen Angebot wollten die Arbeitgeber erst ein Jahr später mit der Reduzierung beginnen.

Öffentlicher Dienst - Tarifrunde 2020, 2021
Öffentlicher Dienst – Tarifrunde 2020, 2021, Streiks in Hamburg und München

Verlängerung des TV COVID

Der TV COVID wird um ein Jahr zu unverändert guten Bedingungen verlängert. Das aktuelle Pandemiegeschehen lässt diese Verlängerung sinnvoll erscheinen.

Arbeitsvorgang

Auch wenn die Arbeitgeber die Notwendigkeit nach Änderungen beim Arbeitsvorgang nicht mit Fakten untermauern konnten, haben sie ihre Forderung lange als Grundsatzforderung überhöht. Bis zum Schluss hat dies eine Einigung in Frage gestellt.

Hätten die Gewerkschaften hier nachgegeben, würde sich die Eingruppierung zahlreicher Kolleginnen und Kollegen verschlechtern. Das konnten wir nicht zulassen. Das haben wir mit aller Macht verhindert. Dieser Erfolg ist von großer Bedeutung.

Öffentlicher Dienst – Alternative Entgelt-Anreizsysteme

Alternativ zum System von Leistungszulage und Leistungsprämie können weitere alternative Entgelt- Anreizsysteme implementiert werden. Dazu wird § 18 TVöD (VKA) / Leistungsentgelt um Maßnahmen erweitert, zu deren Finanzierung das Budget der leistungsorientierten Bezahlung ganz oder teilweise verwendet werden kann.

Altersteilzeit

Die Regelungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells nach den Tarifverträgen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte des Bundes und im Bereich der VKA (TV FlexAZ) werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Sparkassen

Die linearen Erhöhungen werden jeweils von April auf Juli verschoben und leicht verändert. Dafür gibt es zum Ausgleich zusätzliche freie Tage. Der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung gemäß § 44 BT-S beträgt ab dem 1. Januar 2021 81,77 Prozent und ab 1. Januar 2022 74,77 Prozent.

Ab dem 1. April 2021 wirksam werdende Entgelterhöhungen finden auf die Sparkassensonderzahlung keine Anwendung. Für Beschäftigte, die einen Anspruch auf die Sparkassensonderzahlung haben, erhöht sich der Urlaubsanspruch im Jahr 2021 auf 31 Arbeitstage und ab dem Jahr 2022 auf 32 Arbeitstage.

Durch einvernehmliche Dienstvereinbarung kann der Urlaubsanspruch auf bis zu 34 Arbeitstage erhöht werden. Über den genauen Inhalt der Regelungen informieren wie in unserem Rundschreiben Nr. 20/2020.

Öffentlicher Dienst – Bundesbeamte: Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung gefordert

„Für uns ist diese Einkommensrunde erst beendet, wenn auch die Bundesbeamten entsprechend beteiligt werden. Deshalb haben wir heute Bundesinnenminister Seehofer aufgefordert, das Volumen der Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen“, wies dbb Chef Silberbach vor der Presse auf eine wichtige Forderung des dbb hin.

Bewertung

„Über zwei Verhandlungsrunden hinweg haben die Arbeitgeber Verhandlungen verweigert. Nachdem sie diese Position aufgegeben hatten, haben wir jetzt in der dritten Runde Schritt für Schritt und Thema für Thema einen Kompromiss erzielt, der in die Zeit passt“, bilanzierte dbb Tarifchef Volker Geyer.


„Das Ergebnis erkennt Geleistetes an, hilft – vor allem im Gesundheitsbereich – den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen, und ignoriert auch nicht, dass die Pandemie die wirtschaftlichen Möglichkeiten in unserem Land aktuell nachhaltig beeinflusst.

Und es zeichnet diesen Kompromiss aus, dass er gesellschaftliche Notwendigkeiten mit den berechtigten Interessen der öffentlich Beschäftigten in Einklang gebracht hat. Unsere BTK hat das auch so bewertet und dem Abschluss mit großer Mehrheit zugestimmt.“

Download: Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten
des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen

TVöD und TV-V Tarif Einigung 2020 – Einigung in der Tarifverhandlung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

Download: Entgelt Tabelle für TVöD + TV-V

TVöD Entgelttabelle 2020, 2021, 2022

TV-V Entgelttabelle 2020, 2021, 2022

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.dbb.de und www.verdi.de

BAEDER.TV | Blogger & Autoren

Über Maurice Hobert 70 Artikel
Maurice ist Blogger bei BAEDER.TV. Er ist WordPress-Fan, PHP und SEO-Experte mit 15 Jahren Erfahrung. Bei SEO setzt er nicht auf Hörensagen, sondern führt ständig eigene Tests, Recherchen und Case Studys durch, um herauszufinden, wie Google tickt (Nerd-Alarm!). Sein Steckenpferd ist die Keyword-Recherche! Zu der er seine Projekte auch auf GitHub teilt.

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